Sie haben eine Immobilie geerbt, sehr schön! Nachdem Sie persönliche Dinge und Andenken aus dem Haushalt gesichert haben, stellt sich die Frage was mit dem Rest passieren soll. Steht die Immobilie zum Verkauf wird häufig empfohlen, dass Objekt möbliert zu Verkaufen. Diese Strategie soll den Vorteil haben, das potentielle Käufer sich eine Vorstellung haben, wie Möbel in den Räumen gestellt werden können und es macht einen anheimelnden Eindruck auf den Käufer. Wer nichts zu verstecken oder zu verheimlichen hat, kann seine Immobilie geräumt präsentieren. Genau das ist eigentlich auch der Grund meines heutigen Blogs. Wir haben vor ein paar Wochen einen für heute angesetzten Besichtigungstermin durchgeführt, wo ein Käufer nach dem Kauf und anschließender Räumung, eine bösartige Überraschung erleben musste. Eine sich unter dem Anbau befindliche Zisterne konnte erst nach der vollständigen Entrümpelung des Anbau überprüft werden. Bei der Überprüfung stellte der neue Besitzer der Immobilie fest, das die ca. 30m2 Zisterne bis zum Anschlag mit Bauschutt, Restmüll usw. gefüllt war. Die Kosten zur Räumung der Zisterne ist nicht zu beziffern da keiner sagen kann wie tief die Zisterne ist.
Fazit, um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte der Käufer drauf bestehen das die Immobilie vor Unterzeichnung des Kaufvertrages vollständig entrümpelt ist. So sind verdeckte Mängel oder wie in diesem Fall, unliebsame Hinterlassenschaften, so gut wie ausgeschlossen.
Daher empfehlen wir unseren Kunden, vor dem Verkauf die Haushaltsauflösung, Entrümpelung oder Wohnungsauflösung durchzuführen und potentiellen Käufern, die Immobilie in einem Besenreinen Zustand zu präsentieren.